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V. Medizinische Betreuung

8. Förderung undTherapie

8.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Märkischen Kreises

Der

Kinder- und Jugendärztliche Dienst

ist ein Baustein des Fachbereichs

Gesundheitsdienste undVerbraucherschutz Märkischer Kreis. Die Mitarbeiter

haben dieAufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schüt-

zen und ihre Gesundheit zu fördern. Dazu arbeitet der Dienst mit anderen

Behörden, Einrichtungen und Personen zusammen.

Die wichtigsten Aufgaben und Arbeitsinhalte sind:

-

Präventionsprojekte in Kindergärten und Schulen,

-

Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen in enger

Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen,

-

Einschulungsuntersuchungen,

-

schulärztliche Themenstellungen,

-

Vernetzung mit Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, der

Wirtschaftlichen Jugendhilfe und weiteren Trägern der Jugendhilfe

nach denVorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes,

-

Beratung bei allen kinder- und jugendärztlichen Fragestellungen.

Die Leistungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind kostenfrei.

Die Untersuchungsergebnisse wie auch die Inhalte von Beratungsgesprächen

unterliegen dem Datenschutz.

8.2 Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid und Hemer

Aufgabe der

Frühförderung der Lebenshilfe

ist es, die Entwicklung der

Gesamtpersönlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten

Kindes zu fördern, Sozialisationsdefiziten, Entwicklungsgefährdungen und

-verzögerungen entgegenzuwirken sowie auf die Eingliederung des Kindes in

das soziale Umfeld und in die Gemeinschaft hinzuwirken, um so die

(drohende) Behinderung und deren Folgen zu mildern bzw. zu beheben.

Behinderte Kinder und von Behinderung bedrohte Kinder haben einen

Rechtsanspruch auf heilpädagogische Maßnahmen. Sie können bei der Früh-

förderstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid oder Hemer beantragt werden.

Nachdem der Fachbereich Gesundheit des Märkischen Kreises der

Notwendigkeit von Frühfördermaßnahmen aus medizinischer Sicht zuge-

stimmt hat, erfolgt in der Regel die Bewilligung durch den Märkischen Kreis.

8.3 Praxen für Ergotherapie

Ergotherapie richtet sich an Menschen jedenAlters, die Probleme haben den

Alltag selbstständig zu bewältigen. In der Kinderheilkunde werden Kinder

vom Säuglings- bis zum Jugendalter behandelt. Ergotherapie wird benötigt,

wenn die Entwicklung von Kindern verzögert ist, sie in ihrer Selbstständigkeit

eingeschränkt, von Behinderung bedroht oder betroffen sind.

Die Ursachen dafür sind zum Beispiel angeborene oder früh erworbene

Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Hirnschädigungen oder

Entwicklungsstörungen, Sinnesbehinderungen, Störungen der Wahrneh-

mungsverarbeitung, Störungen in der Sozialentwicklung und Kommunikations-

fähigkeit sowie psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen.

Übergeordnetes Ziel ist immer, größtmögliche Handlungskompetenz und

Selbstständigkeit des Kindes imAlltag zu erreichen.

Ergotherapeutische Leistungen für Ihr Kind können Sie entweder nach ärzt-

licher Verordnung oder als Privatleistung in Anspruch nehmen. Informatio-

nen erhalten Sie in

Ergotherapeutischen Praxen

in Altena und Umgebung.

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