V. Medizinische Betreuung
8. Förderung undTherapie
8.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Märkischen Kreises
Der
Kinder- und Jugendärztliche Dienst
ist ein Baustein des Fachbereichs
Gesundheitsdienste undVerbraucherschutz Märkischer Kreis. Die Mitarbeiter
haben dieAufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schüt-
zen und ihre Gesundheit zu fördern. Dazu arbeitet der Dienst mit anderen
Behörden, Einrichtungen und Personen zusammen.
Die wichtigsten Aufgaben und Arbeitsinhalte sind:
-
Präventionsprojekte in Kindergärten und Schulen,
-
Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen in enger
Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen,
-
Einschulungsuntersuchungen,
-
schulärztliche Themenstellungen,
-
Vernetzung mit Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe und weiteren Trägern der Jugendhilfe
nach denVorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes,
-
Beratung bei allen kinder- und jugendärztlichen Fragestellungen.
Die Leistungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind kostenfrei.
Die Untersuchungsergebnisse wie auch die Inhalte von Beratungsgesprächen
unterliegen dem Datenschutz.
8.2 Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid und Hemer
Aufgabe der
Frühförderung der Lebenshilfe
ist es, die Entwicklung der
Gesamtpersönlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten
Kindes zu fördern, Sozialisationsdefiziten, Entwicklungsgefährdungen und
-verzögerungen entgegenzuwirken sowie auf die Eingliederung des Kindes in
das soziale Umfeld und in die Gemeinschaft hinzuwirken, um so die
(drohende) Behinderung und deren Folgen zu mildern bzw. zu beheben.
Behinderte Kinder und von Behinderung bedrohte Kinder haben einen
Rechtsanspruch auf heilpädagogische Maßnahmen. Sie können bei der Früh-
förderstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid oder Hemer beantragt werden.
Nachdem der Fachbereich Gesundheit des Märkischen Kreises der
Notwendigkeit von Frühfördermaßnahmen aus medizinischer Sicht zuge-
stimmt hat, erfolgt in der Regel die Bewilligung durch den Märkischen Kreis.
8.3 Praxen für Ergotherapie
Ergotherapie richtet sich an Menschen jedenAlters, die Probleme haben den
Alltag selbstständig zu bewältigen. In der Kinderheilkunde werden Kinder
vom Säuglings- bis zum Jugendalter behandelt. Ergotherapie wird benötigt,
wenn die Entwicklung von Kindern verzögert ist, sie in ihrer Selbstständigkeit
eingeschränkt, von Behinderung bedroht oder betroffen sind.
Die Ursachen dafür sind zum Beispiel angeborene oder früh erworbene
Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Hirnschädigungen oder
Entwicklungsstörungen, Sinnesbehinderungen, Störungen der Wahrneh-
mungsverarbeitung, Störungen in der Sozialentwicklung und Kommunikations-
fähigkeit sowie psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen.
Übergeordnetes Ziel ist immer, größtmögliche Handlungskompetenz und
Selbstständigkeit des Kindes imAlltag zu erreichen.
Ergotherapeutische Leistungen für Ihr Kind können Sie entweder nach ärzt-
licher Verordnung oder als Privatleistung in Anspruch nehmen. Informatio-
nen erhalten Sie in
Ergotherapeutischen Praxen
in Altena und Umgebung.
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