V. Medizinische Betreuung
4. Geburtshilfe/Gynäkologie
Schwangerschaft und Geburt sind eine aufregende Zeit für die werdenden
Eltern. Körperliche und psychischeVeränderungen bestimmen denWeg zum
Elternsein, Lebenspläne werden wahr und/oder müssen geändert werden.
Kurzum, alles wird anders!
Die Gewissheit, ein Kind zu erwarten, stürzt die meisten zukünftigen Eltern
in einWechselbad der Gefühle: Im Spannungsfeld zwischen der aufkommenden
Euphorie und Zuversicht und sich breit machenderVerunsicherung über das
Kommende, tauchen viele Fragen auf. Um Sie positiv auf die Veränderungen
einzustimmen, haben die Frauenärzte eineVielfalt an Informationen rund um
diesesThema zusammengestellt. Sie möchten damit mehr als eine drängende
Frage beantworten, Ängste auszuräumen, aber auch eine realistische
Einschätzung von dem geben, was auf Sie zukommt. DiesesWissen soll Ihnen
helfen, sich möglichst uneingeschränkt auf die schöne Zeit der Schwanger-
schaft und die Zeit danach zu freuen.
Wenden Sie sich also bei Fragen, Unklarheiten oder wenn Ihnen während
der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt, etwas ungewöhnlich
vorkommt, an Ihren
Frauenarzt / Ihre Frauenärztin
. Er/ Sie ist Ansprech-
partner/in und wird Sie durch eine möglichst beschwerdefreie Zeit in der
Schwangerschaft sowie eine komplikationsfreie Geburt begleiten.
Gibt es Probleme oder Komplikationen, wird er/sie Ihnen zur Seite stehen
und mit Ihnen gemeinsam den bestenWeg für Sie und Ihr Kind wählen.
Auch nach der Geburt gibt es meist eine Menge Fragen. Aus diesem Grunde
sind Vor- und Nachsorgetermine vorgesehen, bei denen Sie weiterhin
Begleitung und Unterstützung erfahren.
5. Hebammen
Sofern Sie nicht bereits seit Beginn der Schwangerschaft Kontakt zu einer
Hebamme
hatten, sollten Sie in den letztenWochen vor der Geburt, spätes-
tens jedoch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus mit ihr Kontakt auf-
nehmen. Sie betreut Mutter und Kind u. a. auch zu Hause und ist eine
wertvolle Hilfe im Umgang, bei der Versorgung und der Pflege Ihres Neuge-
borenen. Aber auch das weite Spektrum der klassischen Hebammenhilfen
wieVorsorgeuntersuchung und Beratung in der Schwangerschaft, Betreuung
bei Risikoschwangerschaft, Geburtshilfe,Wochenbettbetreuung, Stillberatung
oder Rückbildungsgymnastik wird angeboten.
Grundsätzlich hat jede Mutter während der Schwangerschaft, Geburt und
im Wochenbett bis zu acht Wochen Anspruch auf Begleitung durch eine
Hebamme Ihrer Wahl. Die Stillberatung kann bis zum Ende der Stillzeit in
Anspruch genommen werden. Die entstehenden Kosten werden durch die
Krankenkasse, bei der die Mutter versichert ist, abgedeckt. Es besteht derzeit
keine Zuzahlungspflicht.
6. Kinderärzte und Jugendärzte
Ob die Entwicklung Ihres Kindes normal verläuft, kann der erfahrene
Kinder-
und Jugendarzt
beurteilen. Nicht zuletzt deshalb haben in Deutschland Kinder
bis kurz nachVollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf
die bereits vorab erwähnten Untersuchungen zur Früherkennung von Krank-
heiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden.
Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, erhält die Mutter ein gel-
bes Kinder-Untersuchungsheft. Darin werden alle Untersuchungsergebnisse
eingetragen. Das Vorsorgeheft muss aufbewahrt und bei jeder folgenden Vor-
sorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei
Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt
aufsuchen.
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