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V. Medizinische Betreuung

4. Geburtshilfe/Gynäkologie

Schwangerschaft und Geburt sind eine aufregende Zeit für die werdenden

Eltern. Körperliche und psychischeVeränderungen bestimmen denWeg zum

Elternsein, Lebenspläne werden wahr und/oder müssen geändert werden.

Kurzum, alles wird anders!

Die Gewissheit, ein Kind zu erwarten, stürzt die meisten zukünftigen Eltern

in einWechselbad der Gefühle: Im Spannungsfeld zwischen der aufkommenden

Euphorie und Zuversicht und sich breit machenderVerunsicherung über das

Kommende, tauchen viele Fragen auf. Um Sie positiv auf die Veränderungen

einzustimmen, haben die Frauenärzte eineVielfalt an Informationen rund um

diesesThema zusammengestellt. Sie möchten damit mehr als eine drängende

Frage beantworten, Ängste auszuräumen, aber auch eine realistische

Einschätzung von dem geben, was auf Sie zukommt. DiesesWissen soll Ihnen

helfen, sich möglichst uneingeschränkt auf die schöne Zeit der Schwanger-

schaft und die Zeit danach zu freuen.

Wenden Sie sich also bei Fragen, Unklarheiten oder wenn Ihnen während

der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt, etwas ungewöhnlich

vorkommt, an Ihren

Frauenarzt / Ihre Frauenärztin

. Er/ Sie ist Ansprech-

partner/in und wird Sie durch eine möglichst beschwerdefreie Zeit in der

Schwangerschaft sowie eine komplikationsfreie Geburt begleiten.

Gibt es Probleme oder Komplikationen, wird er/sie Ihnen zur Seite stehen

und mit Ihnen gemeinsam den bestenWeg für Sie und Ihr Kind wählen.

Auch nach der Geburt gibt es meist eine Menge Fragen. Aus diesem Grunde

sind Vor- und Nachsorgetermine vorgesehen, bei denen Sie weiterhin

Begleitung und Unterstützung erfahren.

5. Hebammen

Sofern Sie nicht bereits seit Beginn der Schwangerschaft Kontakt zu einer

Hebamme

hatten, sollten Sie in den letztenWochen vor der Geburt, spätes-

tens jedoch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus mit ihr Kontakt auf-

nehmen. Sie betreut Mutter und Kind u. a. auch zu Hause und ist eine

wertvolle Hilfe im Umgang, bei der Versorgung und der Pflege Ihres Neuge-

borenen. Aber auch das weite Spektrum der klassischen Hebammenhilfen

wieVorsorgeuntersuchung und Beratung in der Schwangerschaft, Betreuung

bei Risikoschwangerschaft, Geburtshilfe,Wochenbettbetreuung, Stillberatung

oder Rückbildungsgymnastik wird angeboten.

Grundsätzlich hat jede Mutter während der Schwangerschaft, Geburt und

im Wochenbett bis zu acht Wochen Anspruch auf Begleitung durch eine

Hebamme Ihrer Wahl. Die Stillberatung kann bis zum Ende der Stillzeit in

Anspruch genommen werden. Die entstehenden Kosten werden durch die

Krankenkasse, bei der die Mutter versichert ist, abgedeckt. Es besteht derzeit

keine Zuzahlungspflicht.

6. Kinderärzte und Jugendärzte

Ob die Entwicklung Ihres Kindes normal verläuft, kann der erfahrene

Kinder-

und Jugendarzt

beurteilen. Nicht zuletzt deshalb haben in Deutschland Kinder

bis kurz nachVollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf

die bereits vorab erwähnten Untersuchungen zur Früherkennung von Krank-

heiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden.

Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, erhält die Mutter ein gel-

bes Kinder-Untersuchungsheft. Darin werden alle Untersuchungsergebnisse

eingetragen. Das Vorsorgeheft muss aufbewahrt und bei jeder folgenden Vor-

sorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei

Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt

aufsuchen.

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