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VI. Kinderbetreuung

VI. Kinderbetreuung

1. Kindertageseinrichtungen

Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und

Bedürfnisse, das wissen Sie als Eltern am Besten. Die Kindertageseinrichtung

ist der Ort, der die Erziehung und Bildung in der Familie sinnvoll ergänzt und

die kindliche Entwicklung in besonderer Weise fördert. Hinweise auf Kin-

dertageseinrichtungen vor Ort finden Sie ab Seite 32.

2. Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Zum 1. August 2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Im

Zentrum des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau des

Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung

und individuelle Förderung von Kindern sowie mehr Flexibilität für die Eltern

bei der Nutzung des Angebots. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert

und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden. Deshalb werden alle

vierjährigen Kinder auf ihre Sprachfähigkeit getestet. Kinder, bei denen

Sprachdefizite erkannt werden, bekommen eine auf zwei Jahre angelegte, zu-

sätzliche Sprachförderung.

3. Betreuung von Kindern unter drei Jahren

Immer mehr Eltern haben den Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Aber nur wenn eine Kinderbetreuung vorhanden ist, können Mütter oder

Väter ihren weiteren Berufsweg oder ihre beruflicheWeiterbildung planen.

Seit dem 1.8.2013 hat jedes Kind nachVollendung des 1. Lebensjahres einen

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Das Jugendamt hält ein bedarfsgerechtesAngebot an Plätzen für Kinder unter

drei Jahren in Kitas und Kindertagespflege vor.

4.Tagesmütter undTagesväter

Neu im Kinderbildungsgesetz ist auch eine stärkere Verankerung der Kin-

dertagespflege. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und

Erziehung durch Tagesmütter und Tagesväter, ihre zeitliche Flexibilität und

ihre kleinen Gruppen. Die Kindertagespflege ist im Kinderbildungsgesetz des

Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert. Die Tagesmütter und Ta-

gesväter werden imAllgemeinen über Fortbildungen qualifiziert und per Ge-

sundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis sowie einem Hausbesuch

überprüft. Die Kostenbewilligung wird von Ihrem örtlichen Jugendamt ein-

kommensabhängig ermittelt. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder

einemTagesvater hilft das

AWO Kindertagespflegebüro

in Altena.

5. Familienzentren NRW

Als erstes Bundesland in Deutschland hat Nordrhein-Westfalen Familien-

zentren eingerichtet, um Eltern und Kindern alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen

rund um die Kindertagesstätten anzubieten. Über 2.700 Kindertageseinrich-

tungen sind in die Arbeit der Familienzentren eingebunden. Das weitere

Angebot soll ausgebaut werden. Ziel ist es, Bildung, Erziehung und Betreuung

als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und

Hilfe für Familien zusammen zu führen.

ImAnhang:

Kontaktadresse

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