VI. Kinderbetreuung
VI. Kinderbetreuung
1. Kindertageseinrichtungen
Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und
Bedürfnisse, das wissen Sie als Eltern am Besten. Die Kindertageseinrichtung
ist der Ort, der die Erziehung und Bildung in der Familie sinnvoll ergänzt und
die kindliche Entwicklung in besonderer Weise fördert. Hinweise auf Kin-
dertageseinrichtungen vor Ort finden Sie ab Seite 32.
2. Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Zum 1. August 2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Im
Zentrum des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau des
Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung
und individuelle Förderung von Kindern sowie mehr Flexibilität für die Eltern
bei der Nutzung des Angebots. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert
und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden. Deshalb werden alle
vierjährigen Kinder auf ihre Sprachfähigkeit getestet. Kinder, bei denen
Sprachdefizite erkannt werden, bekommen eine auf zwei Jahre angelegte, zu-
sätzliche Sprachförderung.
3. Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Immer mehr Eltern haben den Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Aber nur wenn eine Kinderbetreuung vorhanden ist, können Mütter oder
Väter ihren weiteren Berufsweg oder ihre beruflicheWeiterbildung planen.
Seit dem 1.8.2013 hat jedes Kind nachVollendung des 1. Lebensjahres einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Das Jugendamt hält ein bedarfsgerechtesAngebot an Plätzen für Kinder unter
drei Jahren in Kitas und Kindertagespflege vor.
4.Tagesmütter undTagesväter
Neu im Kinderbildungsgesetz ist auch eine stärkere Verankerung der Kin-
dertagespflege. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und
Erziehung durch Tagesmütter und Tagesväter, ihre zeitliche Flexibilität und
ihre kleinen Gruppen. Die Kindertagespflege ist im Kinderbildungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert. Die Tagesmütter und Ta-
gesväter werden imAllgemeinen über Fortbildungen qualifiziert und per Ge-
sundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis sowie einem Hausbesuch
überprüft. Die Kostenbewilligung wird von Ihrem örtlichen Jugendamt ein-
kommensabhängig ermittelt. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder
einemTagesvater hilft das
AWO Kindertagespflegebüro
in Altena.
5. Familienzentren NRW
Als erstes Bundesland in Deutschland hat Nordrhein-Westfalen Familien-
zentren eingerichtet, um Eltern und Kindern alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen
rund um die Kindertagesstätten anzubieten. Über 2.700 Kindertageseinrich-
tungen sind in die Arbeit der Familienzentren eingebunden. Das weitere
Angebot soll ausgebaut werden. Ziel ist es, Bildung, Erziehung und Betreuung
als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und
Hilfe für Familien zusammen zu führen.
ImAnhang:
Kontaktadresse
29