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V. Medizinische Betreuung

8.4 Praxen für Logopädie

Logopäden untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-,

Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie auditiven Wahrnehmungsstö-

rungen.

Im frühkindlichen Bereich können insbesondere Verzögerungen oder Stö-

rungen der Sprachentwicklung auf den Ebenen Artikulation (Lautbildung),

Sprachverständnis,Wortschatz und Grammatik auftreten. Nicht rechtzeitig

behandelte Sprachentwicklungsstörungen können sich unter anderem auch

nachteilig auf den Lese-Rechtschreiberwerb auswirken.

In der Regel werden die Kosten einer logopädischen Behandlung von den

gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen einer

Logopädischen

Praxis

ist eine ärztliche Untersuchung sowie eine Heilmittelverordnung des

behandelnden Arztes.

9. Erste Hilfe am Kind

Norufzentrale gegenVergiftungen

Schnell kann ein Kind in Kontakt mit lebensbedrohlichen Stoffen kommen.

Eltern von Neugeborenen oder Säuglingen geraten in derartigen Situationen

schnell in Panik, woraus Fehlreaktionen entstehen können, die in letzter

Konsequenz mehr Schaden anrichten können wie die zugeführte Substanz.

Darum wählen Sie im Fall einer möglichen Vergiftung Ihres Kindes folgende

Rufnummer, um schnell und angemessen zu reagieren:

Notrufzentrale gegen Vergiftungen am Zentrum für Kinderheilkunde

0228 / 19240

(Bitte im Handy speichern!)

Aufgrund der telefonisch mitgeteilten Fakten kann entschieden werden, wie

weiter vorzugehen ist. Die Beratung erfolgt durch speziell ausgebildete Ärzte,

die schnell sachgerecht Auskunft geben können. Dabei wird auf langjährige

Erfahrung und dokumentierte Giftunfälle zurückgegriffen.

Für Eltern – insbesondere Eltern von Kleinkindern – wurde eine Broschüre

zur Hilfe bei undVermeidung vonVergiftungen verfasst. Eltern, die bereits im

Vorfeld für den Notfall vorbereitet sein wollen, sollten diese anfordern bei

der Informationszentrale gegenVergiftungen.

www.gizbonn.de

Ihr Kind ist bewusstlos

Wenn ein Kind weder auf Berührung, leichtes Kneifen oder Rütteln noch auf

Ansprechen reagiert, hat es das Bewusstsein verloren. In diesem Fall rufen Sie

sofort den Rettungsdienst unter Telefon 112!

Prüfen Sie, ob das Kind noch atmet.Dabei überstrecken Sie leicht den Kopf des

Kindes, indem Sie ihn vorsichtig nach hinten beugen. Nun halten Sie Ihr Ohr

über Nase und Mund des Kindes: Hören Sie Atemgeräusche, spüren Sie einen

Luftzug?

Hebt und senkt sich der Brustkorb?Wenn ja, bringen Sie Ihr Kind in die soge-

nannte stabile Seitenlage. Bei Bewusstlosigkeit funktioniert der Würge- und

Hustenreflex nicht mehr, auf dem Rücken liegend könnte das Kind an seinem

Erbrochenem oder der eigenen Zunge ersticken.

Kontrollieren Sie in jedem Fall den Mundraum, säubern Sie ihn von Erbroche-

nem und entfernen Sie Fremdkörper. Der Mund sollte leicht geöffnet bleiben,

damit Erbrochenes jederzeit ungehindert abfließen kann.Was, wenn das Kind

bewusstlos ist und nicht atmet? Dann liegt einAtem- und Herzstillstand vor. Sie

sollten sofort mit einerWiederbelebung beginnen.Dabei beatmen Sie das Kind

und wenden gleichzeitig die Herzdruckmassage an.Dafür ist es sinnvoll, dass Sie

vorbeugend einen Erste-Hilfe-Kurs (Hinweis S. 27) absolvieren.

ImAnhang:

Kontaktadresse

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