V. Medizinische Betreuung
8.4 Praxen für Logopädie
Logopäden untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-,
Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie auditiven Wahrnehmungsstö-
rungen.
Im frühkindlichen Bereich können insbesondere Verzögerungen oder Stö-
rungen der Sprachentwicklung auf den Ebenen Artikulation (Lautbildung),
Sprachverständnis,Wortschatz und Grammatik auftreten. Nicht rechtzeitig
behandelte Sprachentwicklungsstörungen können sich unter anderem auch
nachteilig auf den Lese-Rechtschreiberwerb auswirken.
In der Regel werden die Kosten einer logopädischen Behandlung von den
gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen einer
Logopädischen
Praxis
ist eine ärztliche Untersuchung sowie eine Heilmittelverordnung des
behandelnden Arztes.
9. Erste Hilfe am Kind
Norufzentrale gegenVergiftungen
Schnell kann ein Kind in Kontakt mit lebensbedrohlichen Stoffen kommen.
Eltern von Neugeborenen oder Säuglingen geraten in derartigen Situationen
schnell in Panik, woraus Fehlreaktionen entstehen können, die in letzter
Konsequenz mehr Schaden anrichten können wie die zugeführte Substanz.
Darum wählen Sie im Fall einer möglichen Vergiftung Ihres Kindes folgende
Rufnummer, um schnell und angemessen zu reagieren:
Notrufzentrale gegen Vergiftungen am Zentrum für Kinderheilkunde
0228 / 19240
(Bitte im Handy speichern!)
Aufgrund der telefonisch mitgeteilten Fakten kann entschieden werden, wie
weiter vorzugehen ist. Die Beratung erfolgt durch speziell ausgebildete Ärzte,
die schnell sachgerecht Auskunft geben können. Dabei wird auf langjährige
Erfahrung und dokumentierte Giftunfälle zurückgegriffen.
Für Eltern – insbesondere Eltern von Kleinkindern – wurde eine Broschüre
zur Hilfe bei undVermeidung vonVergiftungen verfasst. Eltern, die bereits im
Vorfeld für den Notfall vorbereitet sein wollen, sollten diese anfordern bei
der Informationszentrale gegenVergiftungen.
www.gizbonn.deIhr Kind ist bewusstlos
Wenn ein Kind weder auf Berührung, leichtes Kneifen oder Rütteln noch auf
Ansprechen reagiert, hat es das Bewusstsein verloren. In diesem Fall rufen Sie
sofort den Rettungsdienst unter Telefon 112!
Prüfen Sie, ob das Kind noch atmet.Dabei überstrecken Sie leicht den Kopf des
Kindes, indem Sie ihn vorsichtig nach hinten beugen. Nun halten Sie Ihr Ohr
über Nase und Mund des Kindes: Hören Sie Atemgeräusche, spüren Sie einen
Luftzug?
Hebt und senkt sich der Brustkorb?Wenn ja, bringen Sie Ihr Kind in die soge-
nannte stabile Seitenlage. Bei Bewusstlosigkeit funktioniert der Würge- und
Hustenreflex nicht mehr, auf dem Rücken liegend könnte das Kind an seinem
Erbrochenem oder der eigenen Zunge ersticken.
Kontrollieren Sie in jedem Fall den Mundraum, säubern Sie ihn von Erbroche-
nem und entfernen Sie Fremdkörper. Der Mund sollte leicht geöffnet bleiben,
damit Erbrochenes jederzeit ungehindert abfließen kann.Was, wenn das Kind
bewusstlos ist und nicht atmet? Dann liegt einAtem- und Herzstillstand vor. Sie
sollten sofort mit einerWiederbelebung beginnen.Dabei beatmen Sie das Kind
und wenden gleichzeitig die Herzdruckmassage an.Dafür ist es sinnvoll, dass Sie
vorbeugend einen Erste-Hilfe-Kurs (Hinweis S. 27) absolvieren.
ImAnhang:
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