ImAnhang:
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II. Durch den Behördendschungel
Wenn Ihr Kind geboren ist
1.Anmeldung Ihres Kindes am Standesamt
Das Gesetzt schreibt vor, dass Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche beim
zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist immer das Standesamt der
Stadt, in der das Kind geboren wurde.Wenn Sie inAltena wohnen, jedoch Ihr
Kind z. B. in Lüdenscheid geboren wurde, ist das Standesamt Lüdenscheid zu-
ständig! InAltena geborene Kinder können Sie Montag bis Freitag von 8 - 12
Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14 - 17 Uhr im
Standesamt, Amts-
haus Nachrodt-Wiblingwerde
, anmelden.
1.1.Verheiratete Eltern
Für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen verheiratete Eltern:
-
Geburtsanzeige (wird Ihnen vom Krankenhaus, in dem Ihr Kind
geboren ist, ausgehändigt; bei einer Hausgeburt wird die Geburts-
anzeige von der Hebamme ausgestellt),
-
gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile,
-
Familienstammbuch oder eine beglaubigteAbschrift des Familienbuches,
-
Einbürgerungsurkunde, falls Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch
Einbürgerung erhalten haben,
-
Diplom- oder Promotionsurkunden, Meisterbrief etc. zur Eintragung
akademischer Grade oder Berufsbezeichnungen,
-
wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, eine deutsche Über-
setzung der Heiratsurkunde oder eine internationale Heiratsurkunde.
1.2.Unverheiratete Eltern
Zu den bereits unter 1.1 genannten Unterlagen werden benötigt:
wenn die Mutter ledig ist:
-
Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit
deutscher Übersetzung, und evtl. dieVaterschaftsanerkennung,
wenn die Mutter geschieden ist:
-
beglaubigte Abschriften des Familienbuches der geschiedenen Ehe mit
Scheidungsvermerk (erhältlich beim Heiratsstandesamt der Kindes-
mutter),
-
bei Eheschließung imAusland internationale Heiratsurkunde und
Scheidungsurteil,
wenn die Mutter verwitwet ist:
-
beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe, erhältlich
beim Heiratsstandesamt der verwitweten Mutter.
1.3.Eltern, die Spätaussiedler oderVertriebene sind
Sind Sie Spätaussiedler oder Vertriebene, benötigen Sie zusätzlich:
-
Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweise, Registrierschein
-
Namensbescheinigung, für den Fall, dass eine Namenserklärung abge-
geben wurde und die Namensführung von den originalen Heirats-
oder Geburtsurkunden abweicht.
2. Ist die Mutter minderjährig
In diesem Fall richtet das
Jugendamt
eineAmtsvormundschaft ein. Damit wer-
den die Unterhaltsansprüche sowie die gesetzlichenVertretungen des Kindes
gesichert, außerdem wird dieVaterschaft festgestellt. DieAmtsvormundschaft
endet automatisch mit der Volljährigkeit der Kindesmutter.