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Kontaktadresse

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II. Durch den Behördendschungel

II. Durch den Behördendschungel

Allgemeine Infos

1. Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine

Hebamme

IhrerWahl während der Schwangerschaft, bei der Geburt und für

den Zeitraum von achtWochen nach der Entbindung.

Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und

Ernährung Ihres Kindes, beim Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen

und vielem mehr.

Die Kosten für die Hebamme werden vollständig von Ihrer Krankenkasse

übernommen.

2. Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis

stehen.

Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechsWochen

vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer

Arbeit freigestellt, um sich auf die Geburt vorzubereiten bzw. sich nach der

Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen.

Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterfrist auf zwölf

Wochen nach der Entbindung.

Während des Mutterschutzes erhalten Sie - sofern Sie in einemArbeitsver-

hältnis stehen - von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem

Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der

Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoein-

kommen aus den letzten drei Kalendermonaten.

Sofern Sie privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse, sondern die

Mutterschaftsgeldstelle beim

Bundesversicherungsamt

in Bonn die richtige

Anlaufstelle.

ImAnschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen. Für

weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder

– sofern Sie privat versichert sind – an das Bundesversicherungsamt in Bonn.

Einen Leitfaden zumThema Mutterschutz erhalten Sie unter

www.bmfsfj.de.

3. Kündigungsschutz

Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der

Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz

gilt unabhängig davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf der Mutterschutzfrist

wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit gehen wollen.

Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in

Anspruch genommenen Elternzeit.

Weitere Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der

Schwangerschaft finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz unter

www.bmfsfj.de

oder in der kostenlosen Broschüre „Kündigungsschutz“, die

Sie beim Bundesministerium fürArbeit und Soziales, Postfach 300 265, 53182

Bonn oder per E-Mail an

info@bmas.bund.de

bestellen können.