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V. Medizinische Betreuung

V. Medizinische Betreuung

1. Vorsorgeuntersuchungen „Ich geh zur U. Und Du?“

Verantwortungsbewusste Mütter und Väter bemühen sich, ihrem Kind von

Anfang an die besten Chancen zu bieten und nutzen regelmäßig dieVorsor-

geuntersuchungen „U“. Dabei kann der Arzt feststellen, ob Ihr Kind sich

gesund entwickelt. Nur so können Krankheiten rechtzeitig erkannt und

behandelt werden. Außerdem werden im Rahmen der Untersuchungen die

wichtigsten Impfungen durchgeführt.

Um für Ihr Kind ein Optimum an Prävention und medizinischerVersorge zu

gewährleisten, bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen elf kostenlose

Früherkennungsuntersuchungen an. Bezüglich der U 10, der U 11 sowie der

J 2 halten Sie bitte zunächst Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, um abzu-

klären, ob die Kosten für diese Untersuchungen übernommen werden. Nut-

zen Sie Vorsorgeuntersuchungen unbedingt, damit Ihr Kind beste

Startbedingungen ins Leben hat:

Erste Lebenswochen

U 1

nach der Geburt

U 2

3. bis 10. Lebenstag

U 3

4. bis 6. Lebenswoche

Erste Lebensmonate

U 4

3. bis 4. Lebensmonat

U 5

6. bis 7. Lebensmonat

U 6

10. bis 12. Lebensmonat

Erste Lebensjahre

U 7

1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre

U 7a

U 8

3 Jahre + 7 Monate bis 4 Jahre

U 9

5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate

U 10

7 Jahre bis 8 Jahre

U 11

9 Jahre bis 10 Jahre

Jugendalter

J 1

12 Jahre bis 14 Jahre

J 2

16 Jahre bis 17 Jahre

Nehmen Sie die Termine zu den Früherkennungsterminen bitte regelmäßig

wahr.Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen frühzeitig er-

kannt, kann wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden.Wichtig ist

auch, dass Sie demArzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen.

Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teil-

nehmen, wurde die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ beim Landesinstitut

für Gesundheit und Arbeit eingerichtet (

www.liga.nrw.de

).

Sobald Ihr Kind an einer der Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 teil-

genommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an diese

„Zentrale Stelle“. Die „Zentrale Stelle“ kann nun ermitteln, welche Kinder

nicht an der Untersuchung teilgenommen haben, und schickt den Eltern die-

ser Kinder ein Erinnerungsschreiben. Die Eltern haben noch genügend Zeit,

die Untersuchung nachzuholen. Sollte jedoch auch dann das Kind nicht an

der Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, informiert die„Zentrale Stelle“

die Kommune, in der die Eltern und das Kind leben, darüber, welche Kinder

noch nicht bei einer Untersuchung waren. Die Kommune (das Jugendamt)

wird dann prüfen, ob Grund besteht, sich einzuschalten (z. B. durch Anruf

oder Besuch der Familie).

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