V. Medizinische Betreuung
V. Medizinische Betreuung
1. Vorsorgeuntersuchungen „Ich geh zur U. Und Du?“
Verantwortungsbewusste Mütter und Väter bemühen sich, ihrem Kind von
Anfang an die besten Chancen zu bieten und nutzen regelmäßig dieVorsor-
geuntersuchungen „U“. Dabei kann der Arzt feststellen, ob Ihr Kind sich
gesund entwickelt. Nur so können Krankheiten rechtzeitig erkannt und
behandelt werden. Außerdem werden im Rahmen der Untersuchungen die
wichtigsten Impfungen durchgeführt.
Um für Ihr Kind ein Optimum an Prävention und medizinischerVersorge zu
gewährleisten, bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen elf kostenlose
Früherkennungsuntersuchungen an. Bezüglich der U 10, der U 11 sowie der
J 2 halten Sie bitte zunächst Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, um abzu-
klären, ob die Kosten für diese Untersuchungen übernommen werden. Nut-
zen Sie Vorsorgeuntersuchungen unbedingt, damit Ihr Kind beste
Startbedingungen ins Leben hat:
Erste Lebenswochen
U 1
nach der Geburt
U 2
3. bis 10. Lebenstag
U 3
4. bis 6. Lebenswoche
Erste Lebensmonate
U 4
3. bis 4. Lebensmonat
U 5
6. bis 7. Lebensmonat
U 6
10. bis 12. Lebensmonat
Erste Lebensjahre
U 7
1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre
U 7a
U 8
3 Jahre + 7 Monate bis 4 Jahre
U 9
5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate
U 10
7 Jahre bis 8 Jahre
U 11
9 Jahre bis 10 Jahre
Jugendalter
J 1
12 Jahre bis 14 Jahre
J 2
16 Jahre bis 17 Jahre
Nehmen Sie die Termine zu den Früherkennungsterminen bitte regelmäßig
wahr.Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen frühzeitig er-
kannt, kann wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden.Wichtig ist
auch, dass Sie demArzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen.
Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teil-
nehmen, wurde die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ beim Landesinstitut
für Gesundheit und Arbeit eingerichtet (
www.liga.nrw.de).
Sobald Ihr Kind an einer der Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 teil-
genommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an diese
„Zentrale Stelle“. Die „Zentrale Stelle“ kann nun ermitteln, welche Kinder
nicht an der Untersuchung teilgenommen haben, und schickt den Eltern die-
ser Kinder ein Erinnerungsschreiben. Die Eltern haben noch genügend Zeit,
die Untersuchung nachzuholen. Sollte jedoch auch dann das Kind nicht an
der Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, informiert die„Zentrale Stelle“
die Kommune, in der die Eltern und das Kind leben, darüber, welche Kinder
noch nicht bei einer Untersuchung waren. Die Kommune (das Jugendamt)
wird dann prüfen, ob Grund besteht, sich einzuschalten (z. B. durch Anruf
oder Besuch der Familie).
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