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VII. Beratung und Bildung in Altena und Umgebung

Durch Ermutigung kann sie ihre Bedürfnisse erkennen, um selbst zu handeln

und zu entscheiden, wie es weiter geht. Die Mitarbeiterinnen des Frauen-

hauses unterstützen die Schutzsuchenden bei der Klärung ihrer Situation und

bei der Regelung aller Angelegenheiten.

Nach telefonischer Verabredung werden Frauen zu jeder Tages- und Nacht-

zeit aufgenommen. AufWunsch erhalten Sie eine professionelle Beratung am

Telefon. Sie können mit dem Frauenhaus Iserlohn auch ein Beratungsgespräch

an einem neutralen Ort vereinbaren.

8. Frauenschutzwohnungen Lüdenscheid

DerVerein „Frauen helfen Frauen“ bietet Frauen und ihren Kindern, die von

körperlicher und/oder seelischer Gewalt bedroht oder betroffen sind, Schutz

und diverse Hilfen an. Männer haben zum Haus grundsätzlich keinen Zutritt!

Für Frauen, die aufgrund akuter Gewalt flüchten müssen, sind die Mitarbei-

terinnen Tag und Nacht erreichbar. Insgesamt können drei Frauen mit ihren

Kindern in drei separatenWohnungen in dem Haus leben. Falls persönliche

Beratung gewünscht wird, können Frauen diese Möglichkeit nach Terminab-

sprache mit der Frauenberatungsstelle nutzen.

Vor Erscheinen ist es unbedingt erforderlich, Kontakt mit den Mitarbeiterin-

nen der

Frauenschutzwohnungen Lüdenscheid

aufzunehmen.

9. Opferschutz der Kreispolizeibehörde MK

Straftaten,Verkehrsunfälle sowie andere schädigende Ereignisse hinterlassen

Opfer, für die die Polizei häufig die erste Anlaufstelle ist. Diese Opfer dürfen

in ihrer Not keinesfalls alleine gelassen werden und haben ein Recht aufVer-

ständnis, Unterstützung und Information.

Um umfassenden Opferschutz und -hilfe zu erreichen, hat jede Kreispolizei-

behörde Opferschutzbeauftragte benannt. Sie haben die Aufgabe, vor Ort

Netzwerke des Opferschutzes und der Opferhilfe mit staatlichen, kommu-

nalen und freien Trägern aufzubauen.

Sie sindAnlaufstelle für allgemeine und spezielle Opferfragen, -betreuung und

-hilfe und haben den Auftrag innerhalb der Polizeibehörden ihre Kenntnisse

weiterzugeben, um eine Sensibilität für die belastende Situation von Opfern

zu schaffen.

Einen besonderen Aspekt des Opferschutzes stellt der Schutz von Opfern

häuslicher Gewalt dar. Auf Initiative der Landesregierung Nordrhein-

Westfalen wurde das Polizeigesetz entsprechend erweitert. Mit dieser

Rechtsänderung wurde eine Grundlage geschaffen, dass derTäter zum Schutz

des Opfers von Gewalt dieWohnung verlassen muss. Der Grundsatz lautet

nunmehr: Der Täter verlässt dieWohnung, das Opfer bleibt.

Sollten Sie Opfer einer Straftat oder anderer schädigender Ereignisse ge-

worden sein, finden Sie kompetente Ansprechpartner bei der Stelle

Opfer-

schutz der Kreispolizeibehörde MK

.

10.Anonyme Alkoholiker in Altena

Das Konzept der

Anonymen Alkoholiker

basiert auf den Grundregeln der

Selbsthilfegruppen und richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Ange-

hörige und Fachleute. DieAnonymenAlkoholiker treffen sich regelmäßig, um

ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. Durch den ständigen Kon-

takt mit den genesenden AA-Freunden, das Gefühl der Gemeinschaft und

der Freundschaft, kann der Zwang zumTrinken durchbrochen werden.

Anstatt demAlkohol für alle Zeiten abzuschwören oder sich Sorgen zu ma-

chen, ob er morgen trocken bleiben kann, konzentriert sich der Alkoholiker

darauf, jetzt und heute nicht zu trinken. Sobald er keinenAlkohol mehr trinkt,

bekommt er einen Teil seiner Krankheit in den Griff, sein Körper erhält die

Möglichkeit, sich zu erholen.Wenn er nüchtern bleiben will, braucht er auch

einen gesundenVerstand und ein gesundes Gefühlsleben. Die „Zwölf Schritte“

der AA sollen dem Betroffenen helfen, ein zufriedenes Leben führen zu kön-

nen. Dem „Neuling“ wird empfohlen, regelmäßig in AA-Meetings zu gehen,

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