VII. Beratung und Bildung in Altena und Umgebung
Diese gesetzlichenVorschriften dienen ausschließlich der Sicherung undWah-
rung von Rechtsansprüchen Minderjähriger, die aufgrund ihres Alters nicht
selbst bei Gericht auftreten können.
Das Jugendamt wird nur auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils als Bei-
stand tätig. Da ein Bestandteil der elterlichen Sorge die sogenannte Vermö-
genssorge ist, besteht eine gesetzliche Verpflichtung des sorgeberechtigten
Elternteils, die Klärung von Unterhaltsansprüchen des Kindes herbeizuführen.
Dieses kann auch in einem möglicherweise kostenintensiven Gerichtsverfah-
ren geschehen und ist nicht zwingend an eine Beistandschaft gebunden.
Ist nach entsprechendemAntrag eine Beistandschaft eingerichtet worden, be-
schränkt sich diese auf folgende Bereiche:
-
Unterstützung bei derVaterschaftsfeststellung,
-
Beurkundung vonVaterschaftsanerkennungen,
-
Klärung von Unterhaltsverpflichtungen und
-
Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen.
Sinn einer Beistandschaft ist es, den Sorgeberechtigten Unterstützung bei der
Ausübung der elterlichen Sorge zu bieten.
Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Der Allgemeine Sozialdienst ist der umfassendste aller sozialen Dienste.
Grundsätzlich ist derASD für alle Bürger zuständig, seinAufgabenschwerpunkt
sind aber Kinder und Jugendliche.
Der ASD bietet Ihnen:
-
formlose Beratung,
-
persönliche Hilfe,
-
Schwangeren-, Erziehungs-, Partner-, Scheidungsberatung,
-
Krisenintervention und
-
Hilfestellung bei der Erziehung, Gesundheits- und Krankenhilfe.
Darüber hinaus können die ASD-Mitarbeiter Sie an Spezialdienste weiterver-
mitteln, die auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe der Jugend- und Familienförderung der
Stadt Altena ist ein selbständiger sozialer Dienst. DieAngebote richten sich an
Familien in Altena, die eine ambulante erzieherische Hilfe der Jugend- und Fa-
milienförderung freiwillig in Anspruch nehmen möchten. Das Ziel ist, die be-
gleitete Familie zu unterstützen und sie in ihrem Zusammenhalt zu stärken.
Das Angebot der SPFH setzt insbesondere ein, wenn
-
Kinder und Jugendliche Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwick-
lungsstörungen zeigen,
-
Eltern im Umgang mit ihren Kindern Erziehungsunsicherheit aufweisen
und überfordert sind,
-
Eltern und Kinder sich in besonderer Krisen- und Konfliktsituation be-
finden (z.B. Trennungs- und Scheidungsphasen; neue Familienkon-
stellationen),
-
Kinder und Jugendliche durchVernachlässigung gefährdet sind oder
-
Kinder und Jugendliche oder ein Elternteil nach längerer Abwesenheit
wieder in die Familie integriert werden.
Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Das heißt, dass nur mit Familien gear-
beitet wird, die sich ihrer Situation bewusst und bereit sind, tatkräftig an der
Veränderung ihrer Lebenssituation mitzuwirken.
Sollten Sie Interesse an diesemAngebot haben, nehmen sie Kontakt zu demAll-
gemeinem Sozialdienst der Stadt Altena auf.
40