VII. Beratung und Bildung in Altena und Umgebung
ImArbeitsbereich der Allgemeinen Sozialarbeit können sich Bürger jeglicher
Konfession und Nationalität bei folgenden Problemen an den SkF wenden:
-
akuten Krisen- und Belastungssituationen verschiedenster Art,
-
familiären Schwierigkeiten,
-
bei individuellen Problemen (Hilfe bei Antragstellungen, im Umgang
mit Behörden, bei Krankheit, Mietproblemen, etc.)
-
bei finanziellen Engpässen (Erstellen gemeinsamer Haushaltspläne,
Daueraufträge einrichten, Durchführung freiwilliger Kontover-
waltungen, etc.)
Zudem bietet der SkF Alleinerziehenden mit ihren Kindern eine Alleinerzie-
henden-Gruppen inWerdohl, die auchTeilnehmerinnen aus Altena besuchen.
In der Gruppe „Kontakt“ treffen sich ältere, teils auch behinderte Menschen
1-mal im Monat in unseren Räumen bei Kaffee und Kuchen zum Gespräch
und zum Spielen.
Im Arbeitsbereich der Betreuungen für Erwachsene nach dem Betreuungs-
gesetz erfahren Mitmenschen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkran-
kung durch das Gericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen,
kompetente individuelle Hilfestellungen und Begleitung.
3. Jugend- und Familienförderung der Stadt Altena (Jugendamt)
Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist das Jugendamt zuständig für die
Umsetzung derVorschriften sowie dieVergabe sämtlicher Leistungen, die im
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) festgeschrieben sind. Zu diesen Lei-
stungen der Jugendhilfe zählen u. a.:
-
Förderung von Jugendarbeit,
-
Förderung von Erziehung in der Familie,
-
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
-
Hilfen zur Erziehung, die das Jugendamt auf Antrag der Sorgeberech-
tigten gewährt, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind.
Sämtliche Angebote und Hilfen des Jugendamtes orientieren sich ausschließ-
lich am Kindeswohl. Zu den Hilfsangeboten gehört u.a.
-
Beratung und Hilfe bei Problemen in der Kindererziehung,
-
Beratung und Hilfe im Zusammenhang mit Adoptionen,
-
Beratung und Hilfe bei Unterhaltsstreitigkeiten,
-
Beratung und Hilfe bei Problemen mit der Ausübung von Sorge- und
Umgangsrecht sowie
-
Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und des Familiengerichts
bei allen Maßnahmen, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht für
die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.
Oberstes Gebot des Jugendamtes ist es, durch Prävention und Information
Beeinträchtigungen des Kindeswohls so weit wie möglich zu verhindern. Dazu
werden Kindern, Jugendlichen und Familien Hilfsangebote gemacht, die un-
terstützend bei der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen wirken sol-
len. Nur wer über bestehende Hilfsangebote informiert ist, kann diese auch
rechtzeitig in Anspruch nehmen.
Im Folgenden werden einige Dienste der
Jugend- und Familienförde-
rung Altena
vorgestellt:
Beistandschaft
Aufgrund von Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann das Ju-
gendamt zum Vormund oder Pfleger eines Minderjährigen bestellt werden,
um z. B. als gesetzlicher Vertreter Rechte und gesetzliche Ansprüche eines
Kindes gegenüber Dritten geltend zu machen.
ImAnhang:
Kontaktadresse
39