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§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsa-
che bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lie-
fervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In
der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Kunden – abzüglich angemessener Verwertungs-
kosten – anzurechnen.
2
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er ver-
pflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Ins-
pektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde
diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Drit-
ter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im or-
dentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Um-
satzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder
Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Sofern zwischen dem Kunden
und seinen Abnehmern ein Kontokorrentverhältnis
oder eine laufende Rechnung besteht, in das oder
die Forderungen aus der Weiterveräußerung der
von uns gelieferten Kaufsache eingestellt werden,
setzt sich die vorgenannte Abtretung an zu Guns-
ten des Kunden bestehende Forderungen auf den
Kontokorrentsaldo (bis zur Gesamthöhe der ur-
sprünglich in das Kontokorrent eingestellten Forde-
rungen aus der Weiterveräußerung) fort.
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Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur
Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräu-
ßerung oder auf den Kontokorrentsaldo ermächtigt.
Unsere Befugnis, diese Forderungen selbst einzu-
ziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, so-
lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insol-
venzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstel-
lung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
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Die Verarbeitung oder Umbildung der Kauf-
sache durch den Kunden wird stets für uns vor-
genommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktu-
ra-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entste-
hende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die
unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
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Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht ge-
hörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktu-
ra-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt
der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde
verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.
8
Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer For-
derungen gegen ihn (den Kunden) auch die Forde-
rungen ab, die ihm (dem Kunden) durch die Verbin-
dung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen.
9
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Si-
cherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei-
zugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicher-
heiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
10
Sofern die Kaufsache vor ihrer vollständigen
Bezahlung ins Ausland verbracht wird, ist der Kunde
verpflichtet, uns dies unter Angabe des Landes un-
verzüglich mitzuteilen und auf unseren Wunsch bei
der Bestellung und gegebenenfalls Registrierung
von vergleichbaren ausländischen Sicherungs-
rechten (z. B. Pfandrechte/ Mobiliarhypotheken,
Übertragung der Forderungen aus der Weiterver-
äußerung der Vorbehaltsware) mitzuwirken; wir
sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltssi-
cherung einschließlich der Forderungsabtretung
gegenüber Dritten offen zu legen und anzuzeigen.
§ 9 Ausfuhr in EU-Mitgliedstaaten
1
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen inner-
halb der EU hat uns der Kunde vor der Lieferung
seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzu-
teilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung inner-
halb der EU durchführt. Andernfalls hat er für unsere
Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis
den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteu-
erbetrag zu zahlen. Die gesetzlichen Voraussetzun-
gen zur Steuerbefreiung der Lieferung bleiben im
Übrigen unberührt.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1
Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Lüden-
scheid (Deutschland). Wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
2
Für die gesamte Lieferbeziehung mit dem Kun-
den – und soweit rechtlich möglich inklusive etwai-
ger außervertraglicher Schuldverhältnisse – gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Gel-
tung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3
Erfüllungsort ist Lüdenscheid/Deutschland.
Fracht
Unsere Lieferungen erfolgen in ganz Europa mit
Paketdiensten. (Maximalgewicht pro Paket 30 kg)
Regellieferzeit 24–48 Std., bundesweit.
Das Ausland beliefern wir in der Regel inner-
halb der EU: 72 Std. Alle Frachtkosten ge-
ben wir Ihnen auf Wunsch gerne bekannt.
Mindestauftragswert: 50,00 €.