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61

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

1

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsa-

che bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lie-

fervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des

Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind

wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In

der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein

Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme

der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der

Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des

Kunden – abzüglich angemessener Verwertungs-

kosten – anzurechnen.

2

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache

pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er ver-

pflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,

Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum

Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Ins-

pektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde

diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Drit-

ter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu

benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO

erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage

ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen

Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,

haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

4

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im or-

dentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er

tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in

Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Um-

satzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der

Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder

Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob

die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter

verkauft worden ist. Sofern zwischen dem Kunden

und seinen Abnehmern ein Kontokorrentverhältnis

oder eine laufende Rechnung besteht, in das oder

die Forderungen aus der Weiterveräußerung der

von uns gelieferten Kaufsache eingestellt werden,

setzt sich die vorgenannte Abtretung an zu Guns-

ten des Kunden bestehende Forderungen auf den

Kontokorrentsaldo (bis zur Gesamthöhe der ur-

sprünglich in das Kontokorrent eingestellten Forde-

rungen aus der Weiterveräußerung) fort.

5

Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur

Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräu-

ßerung oder auf den Kontokorrentsaldo ermächtigt.

Unsere Befugnis, diese Forderungen selbst einzu-

ziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten

uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, so-

lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen

aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht

in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein

Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insol-

venzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstel-

lung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir

verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen

Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,

alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,

die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den

Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kauf-

sache durch den Kunden wird stets für uns vor-

genommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns

nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so

erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache

im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktu-

ra-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den

anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der

Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entste-

hende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die

unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht ge-

hörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so

erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache

im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktu-

ra-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den

anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt

der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der

Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache

anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde

uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde

verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder

Miteigentum für uns.

8

Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer For-

derungen gegen ihn (den Kunden) auch die Forde-

rungen ab, die ihm (dem Kunden) durch die Verbin-

dung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen

einen Dritten erwachsen.

9

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Si-

cherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei-

zugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicher-

heiten die zu sichernden Forderungen um mehr als

10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden

Sicherheiten obliegt uns.

10

Sofern die Kaufsache vor ihrer vollständigen

Bezahlung ins Ausland verbracht wird, ist der Kunde

verpflichtet, uns dies unter Angabe des Landes un-

verzüglich mitzuteilen und auf unseren Wunsch bei

der Bestellung und gegebenenfalls Registrierung

von vergleichbaren ausländischen Sicherungs-

rechten (z. B. Pfandrechte/ Mobiliarhypotheken,

Übertragung der Forderungen aus der Weiterver-

äußerung der Vorbehaltsware) mitzuwirken; wir

sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltssi-

cherung einschließlich der Forderungsabtretung

gegenüber Dritten offen zu legen und anzuzeigen.

§ 9 Ausfuhr in EU-Mitgliedstaaten

1

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen inner-

halb der EU hat uns der Kunde vor der Lieferung

seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzu-

teilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung inner-

halb der EU durchführt. Andernfalls hat er für unsere

Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis

den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteu-

erbetrag zu zahlen. Die gesetzlichen Voraussetzun-

gen zur Steuerbefreiung der Lieferung bleiben im

Übrigen unberührt.

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort

1

Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Lüden-

scheid (Deutschland). Wir sind jedoch berechtigt,

den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand

zu verklagen.

2

Für die gesamte Lieferbeziehung mit dem Kun-

den – und soweit rechtlich möglich inklusive etwai-

ger außervertraglicher Schuldverhältnisse – gilt das

Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Gel-

tung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3

Erfüllungsort ist Lüdenscheid/Deutschland.

Fracht

Unsere Lieferungen erfolgen in ganz Europa mit

Paketdiensten. (Maximalgewicht pro Paket 30 kg)

Regellieferzeit 24–48 Std., bundesweit.

Das Ausland beliefern wir in der Regel inner-

halb der EU: 72 Std. Alle Frachtkosten ge-

ben wir Ihnen auf Wunsch gerne bekannt.

Mindestauftragswert: 50,00 €.